Kosten und Abrechnung von Psychotherapie

Mein Honorar

Als Privatpraxis rechne ich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Gebührenordnungen regeln die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler/innen.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der erbrachten Leistungen und kann im individuellen Fall variieren. Eine psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Minuten) wird in der Regel mit 100,55 € (2,3-facher Satz) oder mit 153,02€ (3,5-facher Satz) berechnet.

Die vollständigen Gebührenverzeichnisse können Sie bei der Psychotherapeutenkammer Berlin einsehen.

 

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Auch die Beihilfe übernimmt in den meisten Fällen die Leistungen im Rahmen der geltenden Richtlinien.

Bitte beachten Sie jedoch: Die Vertragsbedingungen variieren je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft. Eine Klärung vor Therapiebeginn ist unbedingt empfohlen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung,

  • ob und wie viele Sitzungen pro Jahr übernommen werden,
  • welche Unterlagen ggf. für die Antragstellung erforderlich sind (z. B. Bericht, Kostenvoranschlag)
  • und ob der 3,5-fache Satz der GOP in Ihrem Tarif erstattungsfähig ist.

Gerne unterstütze ich Sie mit einem schriftlichen Behandlungsvertrag oder einer formellen Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.

 

Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattungsverfahren)

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung – allerdings ausschließlich bei zugelassenen Vertragspsychotherapeut/innen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Da diese Therapieplätze oft mit monatelangen Wartezeiten verbunden sind, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§13 Abs. 3 SGB V) bei mir in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen für das Kostenerstattungsverfahren:

  • Sie haben vergeblich versucht, einen zeitnahen Therapieplatz bei mehreren Kassentherapeut/innen zu erhalten (dokumentierte Wartezeiten oder Absagen).
  • Es besteht eine akute Behandlungsnotwendigkeit.
  • Ihre Krankenkasse stimmt der Behandlung bei einer Privatpraxis vorab schriftlich zu.

Ich unterstütze Sie auf Wunsch gerne bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren formal aufwendig und nicht immer erfolgreich ist – eine rechtzeitige und strukturierte Antragstellung ist entscheidend.

 

Selbstzahler/innen

Selbstzahler/innen sind in meiner Praxis jederzeit willkommen. Die Kosten orientieren sich am 3,5-fachen Satz der GOP und betragen 153,02 € pro Einzelsitzung à 50 Minuten. Hinzu kommen gegebenenfalls zusätzliche Leistungen, wie z. B. diagnostische Verfahren, konsiliarische Erörterungen mit Ihrer behandelnden Haus- oder Fachärztin/Ihrem behandelnden Arzt, Berichtswesen bei Bedarf.

Ein großer Vorteil: Es ist keine formale Antragstellung notwendig. Sie können kurzfristig, flexibel und ohne Wartezeit mit der Therapie beginnen. Selbstzahlung kann auch dann eine gute Option sein, wenn Sie eine Therapie außerhalb Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen und so absolute Diskretion wünschen.

 

Paarberatung

Da Paarberatung keine Heilbehandlung im Sinne der Krankenkassen darstellt, ist sie nicht erstattungsfähig und wird ausschließlich als Selbstzahler-Leistung angeboten.

Paarberatung – 50 Minuten: 160,00 €

Paarberatung – 90 Minuten: 220,00 €

Einzelgespräch im Kontext der Paarberatung – 50 Minuten: 120,00 €

 

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